Sie sind an einem Forschungsaufenthalt interessiert ….
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg bietet die Möglichkeit, in einem zeitlich befristeten Rahmen Forschungsvorhaben auf den Gebieten des Strafrechts, der Kriminologie, des öffentlichen Rechts, der Rechtstheorie und der Rechtsphilosophie zu realisieren. Infolge der Neustrukturierung des Instituts ist die Zahl der Arbeitsplätze für Gastaufenthalte begrenzt. In erster Linie berücksichtigen wir Wissenschaftler*innen, deren Vorhaben zum Forschungsprogramm in einer der drei Abteilungen passt.
Gemäß den Vorgaben der Max-Planck-Gesellschaft schließt das Institut mit allen anreisenden Gastwissenschaftler*innen einen Gast-bzw. Gestattungsvertrag für die Dauer des geplanten Aufenthaltes.
Wir bieten folgende Gestaltungsformen an
Forschungsaufenthalt von einer Woche bis zu einem Monat.
Arbeitsplätze stehen im Lesesaal 222 der Bibliothek zur Verfügung. Anträge sind unter Einreichung der erforderlichen Unterlagen jederzeit möglich. Wegen der begrenzten Zahl an Arbeitsplätzen ist eine frühzeitige Anfrage empfehlenswert.Forschungsaufenthalt ab einem Monat bis zu einem Jahr (in Ausnahmefällen auch länger).
Gastwissenschaftler*innen erhalten einen festen Arbeitsplatz, in der Regel in der Bibliothek. Wir bitten zu beachten, dass es nur eine begrenzte Zahl an Plätzen gibt. Die Zulassung als Gastwissenschaftler*in ist unter Einreichung der erforderlichen Unterlagen mindestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt zu beantragen. Wird der Antrag mit der Bitte um eine gutachterliche Stellungnahme verbunden (etwa zur Beantragung finanzieller Förderung im Heimatland), muss er mindestens vier Monate vor dem geplanten Aufenthalt am Institut gestellt werden.
Gastwissenschaftler*innen können aktiv an den Forschungsveranstaltungen des Instituts teilnehmen, etwa durch den Besuch von Workshops, den Austausch mit Doktorand*innen, oder das Halten von Vorträgen. Von Gastwissenschaftler*innen, die mindestens drei Monate am Institut forschen wird erwartet, dass sie einen schriftlichen Beitrag für die neu gegründete SSRN-Reihe des Instituts einreichen.
Gastwissenschaftler*innen aus dem Ausland können sich auch um ein Stipendium der Max-Planck-Gesellschaft bewerben. Es steht eine begrenzte Anzahl von Stipendien zur Verfügung. In der Regel werden die Stipendien für einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten vergeben.
Anträge auf Stipendien für das folgende Jahr sind zwei Mal im Jahr bis zum 31. Mai und 31. Oktober zu stellen.
Online-Antrag für einen Forschungsaufenthalt
Anträge für einen Forschungsaufenthalt am Institut können nur über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Bitte laden Sie die Dokumente als pdf-Dateien in der Online-Bewerbung hoch.
Erforderliche Unterlagen:
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- Forschungsplan (1 Seite)
- kurze Begründung, warum die Benutzung der Bibliothek des Instituts erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- ein bis drei wissenschaftliche Veröffentlichungen in Deutsch oder Englisch (PDF-Format)
- eine Beschreibung des Forschungsvorhabens (5–10 Seiten).
Von Doktorand*innen wird nicht zwingend die Einreichung eigener Veröffentlichungen erwartet. Es sollte aber ein ausführlicherer Forschungsplan (ca. 10 Seiten) eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- ein bis drei wissenschaftliche Veröffentlichungen in Deutsch oder Englisch (PDF-Format)
- eine Beschreibung des Forschungsvorhabens (5–10 Seiten)
Von Doktorand*innen wird nicht zwingend die Einreichung eigener Veröffentlichungen erwartet. Es sollte aber ein ausführlicherer Forschungsplan (ca. 10 Seiten) eingereicht werden.
- Diplomzeugnisse
- Promotionsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde bzw. Visum des Ehepartners
- ggf. Geburtstagsurkunde/n des/der Kindes/Kinder
- Aufenthaltsgenehmigung
- Nachweis der Krankenversicherung
Stipendiendauer
In der Regel werden die Stipendien für einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten vergeben. Promotionsstipendien dürfen nach den Regeln der Max-Planck-Gesellschaft die Dauer von sechs Monaten in keinem Fall überschreiten.
Stipendienhöhe
Die Max-Planck-Gesellschaft gewährt Promotions-, Fortbildungs- und Forschungsstipendien in unterschiedlicher Forderungshöhe abhängig von der wissenschaftlichen Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers:
- Die Stipendienhöhe der Promotions-Stipendien an ausländische Doktorand*innen beträgt in der Regel monatlich 1.365,-- EUR,
- Fortbildungsstipendien an ausländische promovierte Wissenschaftler*innen in der Regel monatlich 2.100,-- EUR und
- Forschungsstipendien an habilitierte ausländische Wissenschaftler*innen in der Regel monatlich 2.300,-- EUR.
Reisekosten nach und von Freiburg sind im Stipendium nicht eingeschlossen. Das Institut erstattet keine Reisekosten.
Krankenversicherung
Alle Stipendiat*innen müssen krankenversichert sein. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass eine ausreichende Krankenversicherung vorhanden ist und legen Sie uns den Nachweis vor.
Frist
Anträge auf Stipendien für das folgende Jahr sind bis zum
31. Mai und 31. Oktober des Vorjahres
zu stellen.→ Online Bewerbungsportal Promotions-, Fortbildungs- und Forschungsstipendien
MPG Guide for international scientists at the Max Planck Institute
Living and working in Germany. A guide for international scientists at Max Planck Institutes [PDF]