Aktuelle Mitteilungen
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Neuerscheinung bei den Strafrechtlichen Forschungsberichten
(Veröffentlichungen, 19.04.2018)
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Workshop am 26.04.2018 zum Thema "Law and Emerging Technology: Privacy, Crime and the Internet of Things" am Max-Planck-Institut in Freiburg
(Veranstaltungen, 10.04.2018)
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Newsletter der Max-Planck-Partnergruppe für Balkan-Kriminologie: Ausgabe 3/2017 erschienen
(Mitteilungen aus dem Institut, 21.02.2018)
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Im Fokus
Projekt zum Thema Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung:
Wirtschaftsspionage sowie Konkurrenzausspähung und die durch sie entstehenden – materiellen wie auch immateriellen – Schäden haben in den letzten Jahren zunehmend die Aufmerksamkeit von Wissenschaft und Politik auf sich gezogen. Dennoch bestehen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erhebliche Forschungslücken. Um den Kenntnisstand auf diesem Gebiet zu erweitern, hat die kriminologische Abteilung des Instituts das Projekt Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung in Deutschland und Europa – kurz WiSKoS – initiiert. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt dafür im Rahmen seines Förderprogramms Forschung für die zivile Sicherheit knapp eine halbe Million Euro zur Verfügung. Realisiert wird das Vorhaben in einem interdisziplinären Forschungsverbund, an dem auch das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung, das Bundeskriminalamt, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Sächsische Hochschule der Polizei beteiligt sind.
Das modular strukturierte Projekt fokussiert sich im Kern auf den juristischen und statistischen Vergleich der aktuellen Bedrohungslage und des Risikos der Betroffenheit für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in den europäischen Ländern. Einen zweiten Forschungsgegenstand bilden die besonderen Schutzbedürfnisse von Wissenschaftsorganisationen.
Ziel der methodisch wie thematisch vielseitigen Untersuchung ist einerseits die Sensibilisierung von Unternehmen und Wissenschaftsorganisationen für Spionagephänomene, andererseits die Analyse und Optimierung der Kooperation betroffener Unternehmen und Organisationen mit den deutschen Behörden.
Die Ergebnisse der insgesamt drei Projektabschnitte (europaweites Länderscreening, Mehrebenen-Evaluation und eine erweiterte Dunkelfeldbefragung) werden der Öffentlichkeit in mehreren Buchpublikationen zugänglich gemacht. Die im Projektverlauf zunehmende Konzentration auf Deutschland wird in die Ausarbeitung von drei Handlungsleitfäden für Behörden, Wissenschaftsorganisationen und KMU münden. Im Fokus stehen hier Kooperations- und Präventionsmöglichkeiten.
Erste Projektergebnisse wurden bereits veröffentlicht:
- Carl, S., Kilchling, M., Knickmeier, S. & Wallwaey, E. (2017): Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung in Deutschland und Europa, Reihe "forschung aktuell | research in brief", 137 S.
- Carl, S. (2017): An unacknowledged crisis – economic and industrial espionage in Europe, in: Spinellis et al. (eds.): Europe in Crisis: crime, criminal justice and the way forward, p. 755-761.
- Kilchling, M. & Carl, S. (2016): Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung in Deutschland und Europa (WiSKoS), in: P. Zoche, S. Kaufmann & H. Arnold (Hrsg.): Grenzenlose Sicherheit? Gesellschaftliche Dimensionen der Sicherheitsforschung, S. 183-196.
Weitere Publikationen sind in Vorbereitung.
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Aktuelle Publikation
Das begehungsgleiche Unterlassungsdelikt
Eine rechtsgeschichtliche, rechtsdogmatische und rechtsvergleichende Untersuchung und die Entwicklung eines Systems der Garantietypen
Hannes Schrägle
339 Seiten, Berlin, 2017.
Das „unechte“ Unterlassungsdelikt gilt als das „dunkelste und umstrittenste Kapitel“ in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des Strafrechts und ist in seiner gegenwärtigen Handhabung in Theorie und Praxis mit den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes (nullum crimen sine lege certa) kaum vereinbar. Doch die Materie widersetzt sich hartnäckig einer rechtlichen Durchdringung und Normierung.
Die vorliegende Studie untersucht rechtsgeschichtlich, rechtsdogmatisch und rechtsvergleichend das Problem der deliktischen Gleichwertigkeit von Tun und Unterlassen. Herangezogen werden die deutsche, die englische und die französische Rechtsordnung. Das deutsche Strafgesetzbuch bietet eine wenig aussagekräftige Generalklausel, zu deren Konkretisierung zahlreiche Lehren entwickelt wurden, von denen aber keine zu allgemeiner Anerkennung gelangte, weswegen die Bestimmung der Garantenstellungen der Rechtsprechung überlassen bleibt. In England ist es nicht ungewöhnlich, dass die höheren Richter entscheiden, wann eine legal duty vorliegt. In Frankreich hingegen lehnt man die Figur der commission par omission ab, weil sie gegen das Gesetzlichkeitsprinzip verstoße.
Der Autor analysiert anhand strafrechtsspezifischer Kriterien das rechtliche Rohmaterial der drei untersuchten Länder. Auf diese Weise gelangt er zu einer allgemeinen und strafrechtssystemübergreifenden Struktur der begehungsgleichen Unterlassungen. Die Struktur überführt er in eine Lehre von den Garantietypen, die funktional-kriminalpolitisch gegründet ist. Sie bildet die Basis einer tatbestandlichen Umschreibung des begehungsgleichen Unterlassungsdelikts. Die Arbeit schließt mit einem Gesetzesvorschlag.